Im Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur werden alle in Deutschland zulässigen Handelsbezeichnungen gelistet. Für Handelsbezeichnungen, die noch nicht endgültig in dieses Verzeichnis aufgenommen worden sind, gibt es eine gesonderte Liste.
Wenn Sie eine neue Handelsbezeichnung beantragen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:
- Sie sollten eine Handelsbezeichnung nur für jeweils eine Spezies (artspezifisch wie zum Beispiel "Clupea harengus") beantragen.
- Gilt eine Handelsbezeichnung bereits für eine andere Spezies oder Gattung, kann dieser Name in der Regel nicht mehr vergeben werden.
- Sie brauchen keine Handelsbezeichnung für Fische, Krebs- und Weichtiere, die zubereitet oder haltbar gemacht wurden und unter dem KN-Code 1604 beziehungsweise 1605 eingeführt werden.
Weitere Hinweise zur Vergabe von Handelsbezeichnungen finden sich auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Wenn Sie zu einer bereits bestehenden Handelsbezeichnung eine ergänzende Bezeichnung wünschen, beantragen Sie bitte eine neue Handelsbezeichnung.
Alle Listen sind über die Webseite der BLE einsehbar und stehen zum Download bereit.