Patentanwältinnen und Patentanwälte müssen für eine Vertretung sorgen,
- wenn sie länger als eine Woche daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben.
- wenn sie sich länger als eine Woche von ihrer Kanzlei entfernen wollen.
Patentanwältinnen und Patentanwälte müssen für eine Vertretung sorgen,
Patentanwältinnen und Patentanwälte müssen für eine Vertretung sorgen,