Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln und über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen wollen, müssen eine vertragsärztliche Zulassung haben. Diese müssen Sie beim zuständigen Zulassungsausschuss für Ärztinnen und Ärzte beantragen.
Die Ausschüsse erteilen die Zulassungen unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Zulassungsbeschränkungen im Rahmen der Bedarfsplanung.
Die Zulassung verpflichtet Sie, die vertragsärztliche Tätigkeit auszuüben. Sie können eine Zulassung im Umfang eines vollen, drei Viertel oder halben Versorgungsauftrags beantragen.
Hinweis: In Gebieten, in denen es laut Bedarfsplanung eine Überversorgung gibt, sind Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Dort müssen Sie mit Zulassungsbeschränkungen rechnen.