Wenn Sie als Vermessungsingenieurin/Vermessungsingenieur freiberuflich im amtlichen Vermessungswesen tätig sein wollen, benötigen Sie eine öffentliche Bestellung.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind mit hoheitlichen Aufgaben beliehene Personen. Sie üben einen freien Beruf aus und haben als Träger eines öffentlichen Amtes eine behördliche Funktion.
Um von der Aufsichtsbehörde zur Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) bestellt werden zu können, müssen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
ÖbVI sind neben der Vermessungs- und Katasterbehörde berechtigt, hoheitliche Aufgaben im Bereich des Liegenschaftskatasters auszuführen.