Vermarktung Vieh und Fleisch

Allgemeine Informationen

Im Bereich Vieh und Fleisch kontrollieren die Prüfer der zuständigen Stelle in erster Linie die Schlachtbetriebe und die Schlachtvieh handelnden Betriebe. Dabei wird geprüft, ob die Gewichtsfeststellung im Schlachtbetrieb korrekt erfolgt, insbesondere ob die bei der Verwiegung vorgeschriebene Schnittführung der Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen eingehalten wird. Außerdem wird die korrekte Einstufung in die Handelsklassen überwacht. Verwiegung und Klassifizierung erfolgen durch zugelassene Klassifizierer eines zugelassenen Klassifizierungsunternehmens. Die Ausbildung, Prüfung und Zulassung der Klassifizierer obliegt ebenfalls der zuständigen Stelle.

Der Schlachtviehsektor ist aufgrund des ständigen Wechsels von Angebot und Nachfrage starken Schwankungen unterworfen, weshalb das Instrument der Amtlichen Preisfeststellung zur Gewährleistung der Markttransparenz beiträgt. Hierbei erfolgt eine Kontrolle der meldepflichtigen Schlachtbetriebe durch die Prüfer der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

 Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Welche Unterlagen werden benötigt?

 Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

 Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

 Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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