Es gibt drei wesentliche Gründe, wieso Sie Ihre Ausbildungszeit verlängern:
- Verlängerung im Ausnahmefall
Es können viele persönliche oder schulische Gründe für die Verlängerung einer Ausbildung vorliegen.
Um das Ausbildungsverhältnis zu verlängern müssen wichtige Gründe vorliegen, die dies rechtfertigen. Das können beispielsweise längere Krankheiten, wesentliche Mängel in der Ausbildung, Mutterschutzfristen oder Elternzeit sein.
- Ausbildung in Teilzeit
Auch bei einer Teilzeitberufsausbildung verlängert sich die reguläre Ausbildungsdauer. Die Vereinbarung über eine Ausbildung in Teilzeit ist Vertragsgegenstand und kann zu Beginn der Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festgelegt werden. Sie kann aber auch für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbart werden. Als Grundsatz gilt:
- Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent einer Vollzeitausbildung betragen.
- Die Dauer der Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend im Verhältnis, höchstens jedoch bis zum 1,5fachen der regulären Ausbildungsdauer.
Durch die erforderliche Ausbildungszeitverlängerung in der Teilzeitausbildung kann es vorkommen, dass das Ende der neuen vertraglichen Ausbildungszeit nicht optimal mit den zentralen Prüfungsterminen übereinstimmt. Auf Antrag des Auszubildenden kann dahingehend eine Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Prüfung verlangt werden.
Sie stellen den Antrag bei der für Ihre Berufsausbildung zuständigen Stelle. Je nach Beruf kann dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, die Landwirtschaftskammer oder eine andere Kammer sein.