Eine Reihe von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten benötigen für einen Verkauf (auch Tausch) oder jede sonstige entgeltliche Nutzung eine Vermarktungsgenehmigung.
Dies gilt für:
- Tiere und naturentnommene Pflanzen der Arten des Anhanges A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels,
- naturentnommene Tiere und Pflanzen der Arten des Anhanges IV der Richtline 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen,
- naturentnommene Vögel der europäischen Arten,
- naturentnommene Tiere und Pflanzen der nach Anlage 1 der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV) streng geschützen Arten.
Weitere Informationen zu besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten gemäß der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV):