Mit dem ELER-Programm für den ländlichen Raum (PFEIL) wird seit 2015 erstmals in Niedersachsen eine Förderung für freiwillige Leistungen zur Verbesserung des Tierwohls angeboten.
Ein besonderes Landesinteresse an der Durchführung der Fördermaßnahmen besteht, weil mit der Förderung der Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren von Nutztieren ein zusätzlicher Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung des niedersächsischen Tierschutzplans gegeben wird.
Die Förderung wird gewährt für die tiergerechte Haltung von Legehennen und Mastschweinen. Die Auswahl der geförderten Bereiche „Legehennen“ und „Mastschweine“ erfolgte nach der Dringlichkeit des Handlungsbedarfes in Bezug auf das Tierwohl.
In den Maßnahmen zum Tierwohl sollen Betriebe gefördert werden, die Legehennen oder Mastschweine besonders tiergerecht halten. Dazu zählt insbesondere, auf das bisher obligatorische Kürzen der Schnäbel bei Legehennen oder das Kupieren der Schwänze bei Mastschweinen zu verzichten.
Über folgende Links finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen: