Mit dem Begriff Telefonwerbung, auch Cold Call, sind Anrufe gemeint, die den Zweck verfolgen, Ihnen Waren zu verkaufen oder Dienstleistungen anzubieten, ohne dass Sie vorher eine Einwilligung zu dem Anruf gegeben haben. Beworben werden dabei oftmals Abonnements oder auch Verträge. Häufig sollen die Angerufenen veranlasst werden, bereits im Rahmen des Telefonats einen Vertrag abzuschließen. Anrufe, bei denen behauptet wird, dass sie ausschließlich der Markt- oder Meinungsforschung dienen, können in Werbeanrufe übergehen, wenn der Anrufende im weiteren Verlauf des Telefonats dazu übergeht, bestimmte Produkte/Waren oder Dienstleistungen bestimmter Unternehmen hervorzuheben Werbeanrufe bleiben auch dann unerlaubt, wenn der Anrufende verhindert, dass seine Rufnummer in Ihrem Gerät angezeigt wird (sog. Rufnummernunterdrückung) oder veranlasst, dass in Ihrem Gerät eine ihm nicht zugeteilte Rufnummer angezeigt wird (sog. Aufsetzen von Rufnummern).
Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, können Sie bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einreichen. Die Behörde kann die Anrufe als Ordnungswidrigkeiten verfolgen und Bußgelder verhängen oder Verwarnungen aussprechen.
Was ist keine unerlaubte Telefonwerbung?
- „Phishing-Anrufe“: zählen nicht zu den Werbeanrufen, auch dann nicht, wenn Firmennamen oder Produkte genannt werden. Bei „Phishing-Anrufen“ versuchen Trickbetrüger, an sensible persönliche Daten, z.B. Ihre Kennwörter oder Bankdaten, zu gelangen. Bei den Anrufen sollen also keine Produkte beworben oder verkauft, sondern Informationen über Sie eingeholt werden. Weil solche Anrufe oft in Zusammenhang mit Straftaten stehen, sollten Sie bei solchen Anrufen eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.
- Anrufe, die ausschließlich dem Zweck der Markt- oder Meinungsforschung dienen, sind keine Telefonwerbung.Anrufe, die (Wahl-)Werbung für politische Parteien zum Gegenstand haben.