Die Maßnahme Tourismus trägt zur Erschließung der lokalen bis regionalen touristischen Entwicklungspotenziale bei und somit zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Die Maßnahme wird landesweit angeboten. Gefördert werden neben Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Analysen investive Vorhaben.
Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller.
Gefördert werden können:
- Analysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Folgeabschätzungen
- Schaffung von kleinen Basis- und Attraktivitätsinfrastrukturen sowie Freizeitinfrastruktur,
- Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, Ausschilderung von Wegen, Aufstellung von Erläuterungstafeln,
- Schaffung von Informations- und Vermittlungsstellen lokaler oder regionaler Tourismusorganisationen (Infrastruktur) im ländlichen Raum.
Die Höhe der Förderung beträgt
- bei Gemeinden und gemeinnützigen juristischen Personen bis zu 63 %,
- bei sonstigen öffentlich-rechtlichen Zuwendungsempfängern 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- bei anderen Zuwendungsempfängern 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördersätze können sich um 5 bzw. 10 Prozentpunkte erhöhen, wenn mit dem Vorhaben Ziele eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder eines Regionalentwicklungskonzeptes nach Leader umgesetzt werden.
- Die Höchstförderung beträgt 200.000 Euro.