Tierveranstaltung-Genehmigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Veterinäramt
Kreishaus
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-0
Telefax: 04431 85-200
E-Mail:

https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten


Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 100

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn angemeldet werden.

Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchenlage erfordert - verboten werden.


Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Angaben:
  • Nennung des Veranstalters
  • Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
  • Angaben zu den Tieren und Tierarten
Welche Fristen muss ich beachten?

mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden

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