Tierimpfstoffe: Export - Zertifizierung

Allgemeine Informationen

Für den Export von Tierimpfstoffen (Fertigarzneimittel) werden WHO-Zertifikate vom Typ 1 (Produktzertifikat) oder/ und Typ 2 (Erklärung des Zulassungsstatus für ein pharmazeutisches Produkt) benötigt.

Die zuständige Behörde bescheinigt mit den Zertifikaten

  • den Zulassungsstatus und die GMP-Konformität der Herstellung (Typ 1) des Impfstoffes und
  • dass für ein oder mehrere Impfstoffe im Ausfuhrland Zulassungen bestehen (Typ 2).
An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren bestimmen sich nach der Art des Zertifikates (Spanne von 100,00 bis 425,00 Euro).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Was sollte ich noch wissen?

Details zur Zertifizierung (Hinweise und Zertifikattyypen) können auf der Website der ZLG (Qualitätssicherungshandbuch für Arzneimittel) eingesehen werden.

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