Mit Hilfe des Stipendiums zur Förderung des kreativen Schaffens können Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur und Darstellende Künste ein ganz konkretes künstlerisches Projekt beantragen. Nachdem der Antrag auf Erhalt eines Stipendiums online und in Papierform bei der Bewilligungsbehörde (MWK) eingereicht wurde, wird dieser zunächst auf die formalen Voraussetzungen geprüft. Anschließend wird eine Fachkommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedener Sparten der Kultur zusammensetzt, eine fachliche Stellungnahme abgeben. Die fachliche Stellungnahme enthält ein Votum darüber, ob der Antrag gefördert oder abgelehnt werden sollte. Das Verfahren wird mit einem Bewilligungsbescheid oder einem Ablehnungsbescheid fortgesetzt bzw. beendet. Im Falle eines Bewilligungsbescheids erhält der/die Antragsteller/in die beantragte Fördersumme in gleichen Raten auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung überwiesen. Nach Abschluss des Projekts ist die zweckentsprechende Mittelverwendung gegenüber der Bewilligungsbehörde (MWK) nachzuweisen.
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Stipendium für Künstlerinnen und Künstler zur Förderung ihres kreativen Schaffens Anforderung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
- Lesen Sie die Förderkriterien zur Vergabe von Stipendien an Künstlerinnen und Künstler zur Förderung ihres kreativen Schaffens im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID19 und die Hinweise zum Antrag auf die Gewährung eines Stipendiums >Niedersachsen dreht auf< „Förderkriterien zur Vergabe von Stipendien an Künstlerinnen und Künstler zur Förderung ihres kreativen Schaffens im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 im Jahr 2020“ (FAQ)
- Registrieren Sie sich anschließend im OnlineAntragsverfahren
- Füllen Sie alle Pflichtfelder aus, geben Sie alle Pflichterklärungen ab und laden Sie alle Pflichtdokumente hoch
- Reichen Sie Ihren Antrag zunächst online ein und drucken Sie das Antragsformular anschließend aus
- Unterzeichnen Sie das ausgedruckte Antragsformular und senden Sie es ohne Anlagen an die Bewilligungsbehörde (MWK)
- Sobald die Antragsfrist abgelaufen ist, werden die eingereichten Anträge auf formale und fachliche Voraussetzungen geprüft
- Es folgt ein Bewilligungs oder Ablehnungsbescheid
- Im Falle eines Bewilligungsbescheids erhält der Antragsteller die beantragten Landesmittel in gleichen Raten auf das im Antrag angegebene Konto. Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen
- Im Falle eines Ablehnungsbescheids ist das Verfahren mit Ablauf der Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs beendet
An wen muss ich mich wenden?
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 34
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Telefon 0511 120 2548
Fax: 0511 120 99 2548
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur, Darstellende Künste
- Der Nachweis über die professionelle künstlerische Arbeit wird mit der Einreichung der erforderlichen Unterlagen erbracht
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Erklärung zum Erstwohnsitz in Niedersachsen
- Erklärung, dass die künstlerische Tätigkeit in Niedersachsen erfolgt
- Erklärung, dass die Finanzierung des Grundbedarfs des Lebensunterhalts anderweitig sichergestellt ist
- Eine aussagefähige künstlerische Biographie
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, sofern der Antrag auf Mitgliedschaft vor dem 01.04.2020 gestellt worden ist, oder die Mitgliedschaft in einem einschlägigen Künstlerverband, sofern diese bereits vor dem 01.04.2020 bestanden hat
- zwei Referenzen in Form von Personen oder Stellen, die Auskunft über die künstlerische Tätigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers geben können, als Nachweis angegeben werden. Alternativ kann eine von zwei Referenzen durch die Angabe der Website der Künstlerin bzw. des Künstlers ersetzt werden
- Arbeitsbeispiele und Materialien zur aktuellen künstlerischen Produktion
- Eine Beschreibung des Vorhabens/Projektskizze im Zeitraum der Förderung
- Ggf. weitere erforderliche Unterlagen können dem Online-Antragsverfahren und den Förderkriterien zur Vergabe von Stipendien an Künstlerinnen und Künstler zur Förderung ihres kreativen Schaffens im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 entnommen werden
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Erhalt eines Stipendiums ist online bis zum 15.08.2021 einzureichen. Das schriftliche und unterzeichnete Antragsformular muss der Bewilligungsbehörde bis einschließlich zum 22.08.2021 vorliegen.
Bearbeitungsdauer
max. 3 Monate
Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID19-Pandemie (COVID-19-Sondervermögensgesetz – Covid-19-SVG) vom 12.05.2020, geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020
- §§ 23, 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV) und §§ 48, 49, 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG)
- Förderkriterien zur Vergabe von Stipendien an Künstlerinnen und Künstler zur Förderung ihres kreativen Schaffens im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage