Sollten Sie als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat daran gehindet sein, Ihren Beruf auszuüben, müssen Sie einen allgemeinen Vertreter bestellen.
Auf Ihren Antrag bestellt die zuständige Steuerberaterkammer den allgemeinen Vertreter für Sie. Die zuständige Steuerberaterkammer kann die Bestellung eines allgemeinen Vertreters von Amts wegen veranlassen, falls Sie es versäumt haben, einen allgemeinen Vertreter zu bestellen oder die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zu beantragen. Der Vertreter muss ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein.