Unternehmen oder natürliche Personen, die Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Authorised Economic Operator (AEO) sind, haben einen besonderen Status: Sie gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und können dafür Vereinfachungen und Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Wirtschaftsbeteiligte können zum Beispiel Hersteller, Lagerinhaber, Zollagenten, Ausführer, Speditionen, Beförderer beziehungsweise Frachtführer und Einführer sein.
Den Status können Sie in Ihrem örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.
Ihre Zuverlässigkeit wird anhand folgender Kriterien bewertet:
- Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften
- zufriedenstellendes Buchführungssystem
- Zahlungsfähigkeit
- gegebenenfalls praktische und berufliche Befähigung (AEOC und AEOC + AEOS)
- gegebenenfalls angemessene Sicherheitsstandards (AEOS und AEOC + AEOS)
Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig und zeitlich nicht befristet. Der Status kann in 3 Varianten erteilt werden:
- AEO-Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEOC)
- AEO-Bewilligung „Sicherheit“ (AEOS)
- AEO-Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit“ (AEOC und AEOS) (sogenannte kombinierte Bewilligung)
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Unternehmen nach der Bewilligung als AEO in das Verzeichnis AEO-bewilligter Unternehmen der Europäischen Kommission aufnehmen zu lassen.