Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes gewährt Beschäftigten des Gerüstbaugewerbes folgende tarifvertragliche Leistungen:
- Urlaubsentgelt
- zusätzliches Urlaubsgeld
Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Gerüstbaugewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes anmelden . Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.