Die öffentliche Bestellung und Vereidigung zur / zum Sachverständigen hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie berechtigt sind die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ zu führen, können Sie bei der Ingenieurkammer Niedersachsen die öffentliche Bestellung und Vereidigung zur / zum Sachverständigen beantragen. Ihre Zuverlässigkeit und Integrität (persönliche Eignung) werden vor der Bestellung überprüft. In einem offiziellen Bestellungsverfahren muss der anspruchsvolle Nachweis der Besonderen Sachkunde auf einem bestimmten Gebiet des Ingenieurwesens erbracht werden. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen. Wenn Sie bereits in einem EU-, EWR- oder gleichstellten Staat einen Besonderen Sachkundenachweis auf einem bestimmten Gebiet des Ingenieurwesens erlangt haben, kann dieser anerkennt werden. Unterscheidet sich dieser inhaltlich wesentlich von den Anforderungen eines inländischen Bestellungsgebiet des Ingenieurwesens, so kann Ihnen eine Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang auferlegt werden.
Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie die Fähigkeit zur Gutachterstellung besitzen und dass Sie Kenntnisse im deutschen Sachverständigenrecht haben. Sie müssen auch die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen, Amts- und Gerichtssprache ist Deutsch. Sie werden darauf vereidigt, ihre Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen und die von Ihnen angeforderten Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten.