Registriernummer für die Teilnahme an landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen Erteilung


Allgemeine Informationen

Jeder Antragsteller (landwirtschaftliche Betriebe, Privatpersonen, Kommunen, jur. Personen usw.) muss mindestens für die erste Antragstellung zur Teilnahme an Fördermaßnahmen im EGFL (Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft) - und ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) - Förderbereich über eine Registriernummer verfügen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den örtlich zuständigen Dienststellen der Agrarverwaltung (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Ämter für regionale Landentwicklung, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz).

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zuteilung einer Registriernummer ist die Absicht zur Teilnahme an Fördermaßnahmen im EGFL (Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft) bzw. ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) und ein entsprechend vollständig ausgefüllter Antrag.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Nachweis der unternehmerischen Rechtsform, z.B.
    • bei eingetragenen Unternehmen der Handelsregisterauszug
    • bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich müssen für die Beantragung der Registriernummer keine Fristen beachtet werden. Wichtig ist jedoch, dass für eine Antragstellung zur Teilnahme an Fördermaßnahmen die Registriernummer bereits vorliegen muss. Also ist die Bearbeitungsdauer zu beachten.

Bearbeitungsdauer
  • :2 bis 3 Wochen
Anträge / Formulare

Ein Papierformular ist bei der zuständigen Stelle zu erhalten oder online bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

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