Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
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Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung
Externe Ansprechpartner/in
Deutsches Patent- und Markenamt Zweibrückenstraße 12 80331 München, Landeshauptstadt Telefon: +49 892195-0 Telefax: +49 892195-4000 E-Mail: info@dpma.deHomepage: http://www.dpma.de/index.html |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis des Erwerb der technischen Befähigung
- Nachweis der vorgeschriebenen Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
Welche Gebühren fallen an?
- :260,00 EUR
Erläuterung zur Gebührenbildung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
- :3 Monate
§ 10 Absatz 5 Patentanwaltsordnung (PAO)
Rechtsbehelf
Gegen den ablehnenden Bescheid kann der Bewerber innerhalb eines Monats nach Zustellung bei dem Oberlandesgericht den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.