Seit einer Änderung des Fleischhygienerechts im Jahre 2010 kann die Entnahme von Proben bei Wildschweinen zur Untersuchung auf Trichinellen einem Jäger übertragen werden, sofern keine Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestehen und er für die Wahrnehmung dieser Aufgabe geschult worden ist.
Sie sind hier:
Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild: Erlaubnis
Ansprechpartner/in
Veterinäramt | |
Kreishaus Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 85-0 Telefax: 04431 85-200 E-Mail: veterinaeramt@oldenburg-kreis.de | https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Übertragung der Probenahme erfolgt durch einen formellen Bescheid, nachdem die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt und die Sachkunde belegt ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Übertragung der Trichinenprobenentnahme kann beim Veterinäramt des Landkreises Oldenburg beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Jahres-/Dreijahresjagdschein
- Bescheinigung über die Schulung zur Trichinenprobenahme (sofern nicht vom Landkreis Oldenburg durchgeführt)
Welche Gebühren fallen an?
Es wird eine Gebühr in Höhe von 20 € erhoben.
Zahlungsarten
- SEPA-Lastschrift
- Paypal
- paydirekt
- giropay
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn keine Berechtigung zur eigenen Probenahme besteht, muss der Jagdausübungsberechtigte das erlegte Schwarzwild einem berechtigten Jäger oder einem amtlichen Untersucher zur Trichinenprobenentnahme vorstellen.