Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 3,05 % vom beitragspflichtigen Einkommen der oder des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Kinderlose zahlen einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten, der ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag der oder des Versicherten erhoben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 41.400 Euro.
Für besondere Personengruppen wie z.B. landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es abweichende gesetzliche Regelungen.
Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse.