Wer eine Patentanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH gründen möchte, muss die Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft beantragen.
Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer Patentanwaltsgesellschaft dürfen – wie Patentanwältinnen und Patenanwälte – folgende Tätigkeiten anbieten:
- Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Know-how, Sortenschutz und Ähnliches
- Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte
- Verfolgen von Schutzrechtsverletzungen (soweit nicht die Vertretung durch Rechtsanwälte geboten ist)
- Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, Bundessortenamt und anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes
- Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren