Über die Online-Wache haben Sie die Möglichkeit, rund um die Uhr einfach gelagerte, strafbare Sachverhalte bei der Polizei Niedersachsen unmittelbar anzuzeigen oder Hinweise zu geben. Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind. Es ist dann oftmals nicht nötig, eine Polizeidienststelle aufzusuchen oder strafbare Sachverhalte am Ort des Geschehens anzuzeigen.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Hinweise zu Korruption und Wirtschaftskriminalität anonym über das Business Keeper Monitoring System® der Polizei Niedersachsen zur Kenntnis zu geben.
Die Online-Wache ist nicht für die Entgegennahme von Notrufen geeignet. Rufen Sie die Polizei in solchen Fällen bitte umgehend über den Notruf 110 oder eine Polizeidienststelle an.
Die Nutzung der Online-Wache ist nicht geeignet:
- wenn Sie bei allgemeinen Anzeigen anonym bleiben wollen (Ausnahme: Korruption und Wirtschaftskriminalität).
- bei umfangreichen und komplizierten Sachverhalten.
- wenn die Umstände es erfordern, den Sachverhalt am Tatort aufzunehmen, insb. wenn Spuren gesichert werden müssen (z.B. bei Einbruchsdiebstählen).
- bei Verkehrsunfällen, auch bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Fahrerflucht").
- wenn Fahrzeugkennzeichen gestohlen wurden oder verloren gegangen sind.
- wenn Bankkarten, Kreditkarten, andere Bezahlkarten oder Ausweispapiere gestohlen und diese schnell gesperrt werden müssen. Betätigen Sie bitte in diesem Fall sofort den Sperr-Notruf +49 116 116.
- wenn sich der Tatort außerhalb von Niedersachsen befindet. In diesem Fall wird auf die Online-Wachen anderer Bundesländer verwiesen.
Die Polizei ist auf Hinweise oder Beobachtungen aus der Bevölkerung angewiesen. Dafür steht Ihnen der Funktionsbereich „Hinweis geben“ zur Verfügung. Für Fragen, Anregungen oder Kritik, die Sie direkt an die Polizei richten wollen, nutzen Sie bitte den Button „Kontakt aufnehmen“. Darüber hinaus finden Sie auch Informationen zu Prävention, Opferschutz und Ihren persönlichen Rechten auf der Homepage der Online-Wache. Gem. § 158 Abs. 1, Satz 1 StPO kann die Anzeige einer Straftat bzw. der Strafantrag auch bei der Staatsanwaltschaft und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich erstattet/gestellt werden. Das zuständige Gericht bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft finden Sie hier:
Justizportal des Bundes und der Länder
Korruption und Wirtschaftskriminalität/Anonymes Hinweisgebersystem
Korruption und Wirtschaftskriminalität funktionieren oft im Verborgenen. Sie werden nur selten aufgedeckt, weil sich die Tatbeteiligten in einer nachhaltig angelegten „Win-Win-Beziehung“ befinden. Sie sind moralisch und strafrechtlich verstrickt und haben daher ein gemeinsames Interesse an der Geheimhaltung.
Das anonyme Hinweisgebersystem (sog. BMKS-System) ist ein Angebot der Polizei Niedersachsen für alle Personen aus dem persönlichen oder beruflichen Umfeld der Tatbeteiligten, denen konkrete Anzeichen für dieses unerlaubte Zusammenwirken zum Nachteil Dritter bekannt werden und bei offenen Anzeigen mit erheblichen Nachteilen rechnen müssten. Die Besonderheit dieses Meldesystems ist die Möglichkeit des anonymen Dialogs zwischen Hinweisgeber und Ermittler. Die Kommunikation erfolgt hierzu über einen virtuellen Postkasten, in dem die jeweiligen Nachrichten zum Abruf eingestellt werden.
Mit zertifizierten Verschlüsselungsverfahren werden dabei Inhalt und Kanal eines Hinweises geschützt, IP-Adressen, Zeitstempel oder Metadaten nicht gespeichert. Der Hinweisgeber kann so über den Fortgang seiner Meldung informiert, zu weiteren Einzelheiten befragt und gegebenenfalls um Übersendung von beweisrelevanten Unterlagen gebeten werden.