Ökologischer Landbau: EU-Öko-Recht - Ausnahmegenehmigungen

Allgemeine Informationen

Die Verordnung (EG) 889/2008 enthält Durchführungsbestimmungen zur Basis-Verordnung (EG) 834/2007 zur Regelung der Voraussetzung einer Kennzeichnung mit Hinweis auf den ökologischen Landbau bei Vermarktung oder Werbung für lebende Tiere, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel und Futtermittel.

Die dort ausgeführten Ausnahmen sind in der Regel genehmigungsbedürftig.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die beantragte Ausnahme ist nachvollziehbar zu begründen, Liefermängel und Flächen- oder Baugenehmigungen sind durch geeignete Unterlagen zu belegen.

Welche Gebühren fallen an?

Soweit kostendeckende Gebühren zu erheben sind, 29,00 bis 295,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Immer vor Inanspruchnahme der Ausnahme

Rechtsgrundlage
  • Verordnung (EG) 889/2008 DER KOMMISSION mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) 834/2007 des Rates
Zurück