Je nachdem, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen, benötigen Sie für Aufenthalte in Deutschland, die länger als 90 Tage dauern, ein nationales Visum. Das Vorgehen und die Voraussetzungen sind auch abhängig davon, zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten wollen (beispielsweise Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Studium und Ausbildung).
Für Staatsangehörige der EU-Staaten und einiger weiterer Staaten (beispielsweise Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, USA, Kanada, Australien) besteht keine Visumpflicht. Diese können in der Regel auch für einen längeren Aufenthalt ohne nationales Visum einreisen und ihren Aufenthaltstitel nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragen. Eine vollständige Länderliste mit einer Angabe der jeweiligen Visumpflichten finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
In bestimmten Fällen müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Erteilung des nationalen Visums richtet sich nach denselben Vorschriften, die auch für die Erteilung des Aufenthaltstitels gelten, den Sie nach Ablauf des Visums im Inland beantragen müssen (zum Beispiel Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU).