Der Mindestlohn beträgt aktuell EUR 8,84. Er wird alle 2 Jahre, das nächste Mal zum 1. Januar 2019, angepasst.
Ausnahmen von der Mindestlohnpflicht, die bis 31. Dezember 2017 teilweise zulässig waren, sind seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr zulässig.
Bestandteile
Der Mindestlohn ist ein Bruttolohn. Als Bestandteil des Mindestlohns gelten Zahlungen des Arbeitgebers, die die „Normaltätigkeit“ der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgelten.
Zahlungen, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer als Ausgleich für darüberhinausgehende Leistungen erhält, Aufwandsentschädigungen sowie Zusatzleistungen sind nicht anrechenbar. Beispielsweise sind Vermögenswirksame Leistungen kein Arbeitsentgelt und daher nicht auf den Mindestlohn anrechenbar.