Mess- und Eichwesen


Allgemeine Informationen

Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) ist für den Vollzug der Mess- und Eichrechts in Niedersachsen zuständig.

In dieser Funktion dient das MEN

  • dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und
  • dem fairen Handel gleichermaßen.

Ein wesentlicher Aufgabenbereich des MEN ist die Eichung von Messgeräten und ihre Überwachung, sowohl unmittelbar nach dem Inverkehrbringen der Messgeräte als auch während ihrer Verwendungszeit.

Dem Mess- und Eichrecht unterliegen Messgeräte, die in europäischen Richtlinien, wie etwa der Messgeräterichtlinie (MID) oder national für Deutschland im Mess- und Eichgesetz geregelt sind. Diese Messgeräte werden bei Messungen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwendet oder sie kommen bei Messungen im öffentlichen Interesse zum Einsatz. Beispiele für derartige Messgeräte sind

  • Waagen
  • Flüssigkeitsmessanlagen (z.B. Zapfsäulen)
  • Taxameter
  • Versorgungsmessgeräte (z.B. Gas- und Elektrizitätszähler)
  • Überdruckmessgeräte und viele andere mehr.

Den zweiten großen Aufgabenbereich des MEN stellt die Kontrolle von Fertigpackungen dar. Kontrolliert werden beispielsweise die Füllmenge eines Produktes im Vergleich zur Angabe auf der Verpackung, die korrekte Angabe des Herstellers bzw. Einführers oder die korrekte Kennzeichnung der Nennfüllmenge.

Das MEN unterliegt der Fachaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

An wen muss ich mich wenden?

Der eichtechnische Vollzug wird von den Betriebsstellen des MEN wahrgenommen. Die Zuständigkeit ist in Niedersachsen nach Postleitzahlen festgelegt. Sie finden die für Sie zuständige Betriebsstelle auf der Homepage des MEN.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die benötigten Unterlagen sind abhängig von der beantragten Leistung. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des MEN.

Welche Gebühren fallen an?

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der beantragten Leistung. Sie finden die Gebühren in der Mess- und Eichgebührenverordnung

Mess- und Eichgebührenverordnung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Einzelheiten zum Mess- und Eichwesen in Niedersachsen, zu Ansprechpartnern sowie zu den gesetzlichen Grundlagen des Mess- und Eichwesens sind dem Internetauftritt des MEN zu entnehmen.

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