Gefördert werden Vorhaben, die der Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustands im Bereich der Übergangs- und Küstengewässer (ÜKW) dienen. Hierzu zählen folgende Vorhaben:
- Investitionen zur Herstellung von natürlichen Habitaten in ÜKW, insbesondere Seegrasregeneration sowie der Durchgängigkeit,
- Investitionen zur Wiederherstellung einer natürlichen Tidedynamik(z.B. Herstellung von Tidepoldern),
- Vorhaben zur Verringerung des Nährstoffeintrages in die Küstengewässer,
- Investitionen zur Wiederherstellung einer natürlichen Sedimentdynamik der Übergangsgewässer,
- Sonstige erforderliche Ausgaben, die im sachlichen und unmittelbaren Zusammenhang mit den o. g. Vorhaben stehen, wie Planungen, konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen, begleitende und nachfolgende Kontrolluntersuchungen einschließlich begleitender Qualitätssicherungsvorhaben, Zweckforschungen und Einzelfalluntersuchungen, Erwerb von Grundstücken sowie Entschädigungs- bzw. Ablösezahlungen, Erwerb neuer Maschinen, Geräte und Anlagen, Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung, insbesondere Modell- und Pilotprojekte zur Entwicklung und Anwendung von gewässerschonenden Landbewirtschaftungssystemen.
Die Vorhaben sind zunächst auf den Bereich der Ems zu konzentrieren und sollen auf andere Flussmündungsgebiete übertragbar sein.
Vorhaben, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht (z. B. verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen), sind nicht förderfähig.
Antragsberechtigte
- Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen
Die Vorhaben müssen die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege unter Beachtung der Grundsätze einer nachhaltigen Wasserwirtschaft berücksichtigen und der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder des chemischen Zustands der Gewässer nach der EG-WRRL dienen.