Eine Rehabilitation kann Ihnen helfen, den dauerhaften Eintritt einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder mit den Folgen besser zurechtzukommen.
Damit Ihre Krankenkasse die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme trägt, müssen Sie gesetzlich krankenversichert sein. Ihre Krankenkasse prüft zunächst, ob ein anderer Leistungsträger vorrangig zuständig ist.
Bei Erwerbstätigen finanziert zum Beispiel die Rentenversicherung notwendige Rehabilitationsleistungen. Reha-Leistungen für Rentnerinnen und Rentner, Mütter oder Väter mit Kindern sowie für Pflegebedürftige fallen in der Regel in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Rehabilitationsleistungen müssen von Ihnen beantragt werden. Meist erfolgt die Antragstellung nach einer Akut-Behandlung im Krankenhaus durch den Sozialdienst zusammen mit Ihnen (Anschlussrehabilitation).
Auch Ihre behandelnden Ärzte können eine medizinische Rehabilitation anregen und eine ärztliche Verordnung für die Beantragung ausstellen.