Die Maßnahme Kulturerbe trägt zum Erhalt von Kulturdenkmalen für die Nachwelt bei. Sie wirkt identitätsstiftend und stärkt die Verbundenheit der Menschen mit ihrer Region sowie die Lebensqualität im ländlichen Raum. Die Maßnahme wird landesweit angeboten. Gefördert werden neben Studien investive Vorhaben.
Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller.
Gefördert werden können:
- Studien im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes
- Erhaltung denkmalgeschützter Bausubstanz sowie deren Umnutzung zur nachhaltigen Sicherung,
- Erhaltung von historischen Gartenanlagen und historischen Kulturlandschaften.
Die Höhe der Förderung beträgt:
- bei Gemeinden bis zu 53 %,
- bei öffentlich-rechtlichen Zuwendungsempfängern 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- bei privaten Zuwendungsempfängern 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.Die Fördersätze für die Anträge nichtkommunaler Antragsteller können sich auf 50 % erhöhen, sofern das niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege ein besonderes Landesinteresse feststellt.
- Die Höchstförderung beträgt 120.000 Euro.