Die Maßnahme Kleinstunternehmen der Grundversorgung sichert die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung und trägt zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum bei. Gleichzeitig stärkt sie die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Räumen. Die Maßnahme wird landesweit angeboten. Gefördert werden neben Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Folgeabschätzungen investive Vorhaben an Gebäuden und für Maschinen.
Gefördert werden können:
- Analysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Folgeabschätzungen
- Nah- und Grundversorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs (z. B. kleine Dienstleistungs- und Versorgungszentren mit Einzelhandel)
- Förderung von Gebäuden und /oder Maschinen bei neuen Firmen,
- Förderung von Gebäuden und /oder Maschinen bestehender Firmen zur Erweiterung des bestehenden Betriebszweigs
- Förderung von Gebäuden und /oder Maschinen bestehender Firmen zur Erweiterung in neue Betriebszweige (Diversifizierung)
- Dienstleistungen zur Mobilität.
Die Höhe der Förderung beträgt
- einheitlich 35 % für alle Antragsteller.
- Die Fördersätze können sich um 5 bzw. 10 Prozentpunkte erhöhen, wenn mit dem Vorhaben Ziele eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder eines Regionalentwicklungskonzeptes nach Leader umgesetzt werden.
- Die Höchstförderung beträgt 200.000 Euro.