Die seit dem 13.12.2014 geltende Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung -LMIV) stellt sicher, dass für Lebensmittelunternehmen EU-weit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung gelten und dass Verbraucherinnen/Verbraucher beim Lebensmittelkauf umfassend informiert werden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Neuerungen sowie grundlegende Informationen zusammengestellt.