Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen: Mitteilung

Allgemeine Informationen

Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung s. u.).

Registrierungspflichtig sind

  • Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder
  • Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.

Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht. Erzeuger, die ihre Eier auf dem Wochenmarkt vermarkten, unterliegen der Registrierungspflicht.

Eine Kennnummer wird in Niedersachsen auf Antrag von der zuständigen Stelle vergeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmitelsicherheit (LAVES).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Die Antragsunterlagen können auf Wunsch von der zuständigen Stelle versandt werden.

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