Hufbeschlagswesen

Allgemeine Informationen

Bei folgenden Anliegen aus dem Bereich Hufbeschlagswesen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:

  • Prüfung von Hufbeschlagschmieden,
  • Zeugniserteilung,
  • Ausstellung von Anerkennungsurkunden,
  • Ausnahmegenehmigungen zur Zulassung zur Prüfung für Personen ohne Standardzulassungsvoraussetzungen,
  • Anerkennung von Hufbeschlagschulen,
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 1 Hufbeschlaggesetz bei Personen, die ohne Anerkennung als Hufschmied arbeiten.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührensätze richten sich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (Abschnitt X) in der jeweils gültigen Fassung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen zu beachtet werden.

Zurück