Bei folgenden Anliegen aus dem Bereich Hufbeschlagswesen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:
- Prüfung von Hufbeschlagschmieden,
- Zeugniserteilung,
- Ausstellung von Anerkennungsurkunden,
- Ausnahmegenehmigungen zur Zulassung zur Prüfung für Personen ohne Standardzulassungsvoraussetzungen,
- Anerkennung von Hufbeschlagschulen,
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 1 Hufbeschlaggesetz bei Personen, die ohne Anerkennung als Hufschmied arbeiten.