Bilanzierte Diäten dürfen nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Stelle hergestellt werden.
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Herstellung bilanzierter Diäten: Genehmigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz unbd Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Sachkunde des Antragstellers
Welche Gebühren fallen an?
- :12,00 EUR - 2.060,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.