Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt hilft das Sozialamt bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Sie sind hier:
Heimbetreuung
Ansprechpartner/in
Landkreis Oldenburg | |
Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 85-0 Telefax: 04431 85-200 E-Mail: landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.deHomepage: https://www.oldenburg-kreis.de/ | Siehe unter https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte dorthin.