Grundbuchabrufverfahren

Allgemeine Informationen

Das Land Niedersachsen hat seit dem 02.12.2002 das automatisierte Abrufverfahren für das elektronisch geführte Grundbuch eingeführt. Im Rahmen des Abrufverfahrens können die Notarinnen und Notare, Versicherungen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Banken und Sparkassen auch über die Öffnungszeiten der Grundbuchämter hinaus die Grundbücher sämtlicher umgestellter Amtsgerichte Niedersachsens vom Schreibtisch aus am eigenen PC einsehen. Der Gang zum Amtsgericht gehört dann der Vergangenheit an.

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