Eine politische Partei ist ein Zusammenschluss von Bürgern, die dauerhaft oder für längere Zeit auf Bundes- oder Landesebene auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung der Bürger im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken will. Sie ist dann eine Partei, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere
- nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation,
- nach der Zahl ihrer Mitglieder und
- nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit
eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bietet. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.
Wenn Sie eine neue Partei gründen wollen, müssen Sie zu einer Gründungsversammlung einladen. Zur Gründung einer Partei sind mindestens drei Personen notwendig (Voraussetzung für eine geheime Wahl).