Die Gewässerschutzberatung leistet einen wichtigen Beitrag zum Trinkwasserschutz. Durch Informations- und Beratungsangebote für Akteure aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus dem Produktionsgartenbau soll die Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Gewässer vorangetrieben werden. Eine Aufklärung und Sensibilisierung land- und forstwirtschaftlicher Akteure durch zertifizierte Beratungseinrichtungen soll auch künftig eine hohe Qualität des Trinkwassers sowie des Grund- und Oberflächenwassers sicherstellen.
Gefördert werden Maßnahmen in Form von Informations- und Beratungsleistungen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder des Produktionsgartenbaus, zum Trinkwasserschutz sowie zum Erreichen und zum Erhalt des guten Zustands oder Potenzials von Grundwasser- und Oberflächenwasserkörpern, u. a. auch der Ems, nach der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik (EG-WRLL).