Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure Eintragung Partnergesellschaft

Allgemeine Informationen

Das Führen der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ im Namen der Gesellschaft ist in Niederachsen geschützt. Wenn die Gesellschaft in Niedersachsen einen Sitz hat und im Namen einer Partnerschaftsgesellschaft die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ geführt werden soll, so hat sich die Gesellschaft in die Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieure eintragen zu lassen.

Verfahrensablauf
  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein
  • Die Gesellschaft wird entweder in die Gesellschaftsliste eingetragen oder es erfolgt eine Ablehnung des Antrages
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

Bei Partnerschaftsgesellschaften:

  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ der Partner
  • Berufshaftpflichtversicherung
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Liste der Gesellschafter
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis Anmeldung zum Handels- oder Partnerschaftsregister
Welche Gebühren fallen an?

300 € einmalige Eintragungsgebühr

Folgende Bezahlverfahren sind online möglich:

  • Kreditkarte
  • paydirekt
  • giropay
  • SEPA-Lastschrift (ohne Sperrlistenprüfung)
  • PayPal 
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Maximal drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare
  • Formulare: Eintragung in Gesellschaftsliste
  • OnlineVerfahren möglich: zukünftig ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?

Die Gesellschaft hat Änderungen der Eintragung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister, Änderungen im Gesellschafterbestand sowie Änderungen des Umfangs der Beteiligung einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters an der Gesellschaft der Ingenieurkammer unverzüglich anzuzeigen

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