Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk: Anmeldung

Allgemeine Informationen

Die Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk (uk) gewährt Beschäftigten des Maler- und Lackiererhandwerks folgende tarifvertragliche Leistungen:

  • Urlaubsentgelt
  • zusätzliches Urlaubsgeld
  • Vortrag bei erstmaliger Teilnahme am Verfahren
  • Ausgleichsbeträge für Fehlzeiten bei
    • Krankheit
    • Mutterschutz
    • Wehrübung
    • schlechter Witterung
    • Weiterbildung
    • Ausübung von Ehrenämtern
    • Kurzarbeit
  • Zahlung in Sonderfällen bei
    • Grundwehrdienst
    • Berufswechsel
    • Auswanderung
    • Rente oder Erwerbsunfähigkeit
    • Wechsel ins Angestelltenverhältnis
    • Tod (Leistung an Erben)
  • Entschädigungszahlungen direkt an Arbeitnehmer

Wenn Sie tarifvertraglich gebundene Unternehmerin oder gebundener Unternehmer im Maler- und Lackiererhandwerk sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der uk anmelden. Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.

Die uk ist Teil der Kassen im Maler- und Lackiererhandwerk.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der gemeinnützigen Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Tarifverträge des Maler- und Lackiererhandwerks

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