Wenn Sie Inhaber einer Erlaubnis für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz sind und den Betriebssitz Ihres Unternehmens verlegen möchten, handelt es sich um eine wesentliche Änderung, die Sie sich von der zuständigen Erlaubnisbehörde genehmigen lassen müssen. Die Genehmigung erfolgt durch Eintrag in die Genehmigungsurkunde und den Auszug aus dieser.
Bei einer Änderung der Wohnanschrift/des Betriebssitzes müssen die entsprechenden Dokumenten geändert werden. Deshalb ist auch dies unter Vorlage der nachstehenden Unterlagen der Erlaubnisbehörde mitzuteilen.