Gehörlosengeld

Allgemeine Informationen

In Niedersachsen wird kein Gehörlosengeld gezahlt. In wenigen Bundesländern wird Ihnen als Gehörloser auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn ihr Wohnsitz in einem dieser Bundesländer liegt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit entfällt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Rechtsgrundlage

Es gibt keine gesetzliche Regelung.

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