In Niedersachsen wird kein Gehörlosengeld gezahlt. In wenigen Bundesländern wird Ihnen als Gehörloser auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn ihr Wohnsitz in einem dieser Bundesländer liegt.
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Gehörlosengeld
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit entfällt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage
Es gibt keine gesetzliche Regelung.