Zusätzlich zur EU-Zulassung / Registrierung ist für den Betrieb eines Futtermittelunternehmens eine Zulassung / Registrierung nach Nationalen Regelungen bzw. Verordnungen notwendig:
- Erteilung einer Genehmigung nach der Futtermittelverordnung (FuttMV)
- Zulassung nach § 29 i.V.m. § 28 FuttMV (Dekontaminationsbetriebe; Trocknungsbetriebe; Drittlandvertreter)
- Registrierung nach § 31i.V.m § 30 FuttMV (Drittlandvertreter)
Änderungen müssen der zuständigen Stelle mitgeteilt werden.