Futtermittelunternehmen - Zulassung / Registrierung nach Nationalen Regelungen / Verordnungen

Allgemeine Informationen

Zusätzlich zur EU-Zulassung / Registrierung ist für den Betrieb eines Futtermittelunternehmens eine Zulassung / Registrierung nach Nationalen Regelungen bzw. Verordnungen notwendig:

  • Erteilung einer Genehmigung nach der Futtermittelverordnung (FuttMV)
  • Zulassung nach § 29 i.V.m. § 28 FuttMV (Dekontaminationsbetriebe; Trocknungsbetriebe; Drittlandvertreter)
  • Registrierung nach § 31i.V.m § 30 FuttMV (Drittlandvertreter)

Änderungen müssen der zuständigen Stelle mitgeteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Schriftlicher Antrag mit Angaben zu Tätigkeiten
  • Drittlandvertreter-Erklärung gemäß § 29 FuttMV / § 31 FuttMV
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

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