Futtermittelunternehmen - Zulassung nach Art. 10 VO (EG) Nr. 183/2005

Allgemeine Informationen

Futtermittelbetriebe nach Artikel 10 der VO (EG) Nr. 183/2005 benötigen eine Zulassung der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

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