Für den grenzüberschreitenden Handel mit Futtermitteln können, je nach Exportland, unterschiedliche Bescheinigungen notwendig sein (z.B. Free-Sale- Zertifikat, Export-Zertifikat, Amtliche Bescheinigung zur Zulassung, Registrierung).
Sie sind hier:
Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zum Produkt mit Deklaration
- Untersuchungszeugnis
- Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
- Angaben zum Exportland und Exportdatum
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor dem geplanten Export des Produktes erfolgen.
Rechtsgrundlage
- jeweilige Importbestimmungen der Empfängerstaaten (derzeit 203)