Wenn Sie zeitlich begrenzte wissenschaftliche Versuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen mit Fütterungsversuchen durchführen wollen, benötigen Sie für die Fütterungsversuche die Zulassung der zuständigen Stelle.
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Fütterungsversuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen - Zulassung von Ausnahmen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Voraussetzungen
- Firmensitz in Niedersachsen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Benennung des wissenschaftlichen Leiters des Versuches
-
Angaben zu
- Versuchsfuttermittelhersteller
- Versuchsbetrieb
- Versuchsplan
- Dauer und Zweck des Versuches
- Benennung der Tierart
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.