Sie wollen Ihre laufenden Betriebskosten senken? Eine Energieberatung kann ungenutzte Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen aufdecken. Die zuständige Stelle kann Ihnen einen Zuschuss für eine fachkundige, unabhängige Energieberatung gewähren, damit Sie die optimalen Maßnahmen und Möglichkeiten für Ihr Unternehmen finden.
Ein durch die zuständige Stelle zugelassener Energieberater analysiert im Rahmen einer ausführlichen Energieberatung nach der DIN EN 16247-1 die Schwachstellen des Energieeinsatzes in Ihrem Unternehmen, um Energieeinsparpotenziale herauszufinden. Darüber hinaus wird auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen durch Energieberater begleitet..
Art der Förderung:
- nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Zuschuss-Höhe:
- bei Energiekosten bis 10.000 Euro pro Jahr: 80% der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar), maximal 1.200 Euro
- bei Energiekosten über 10.000 Euro pro Jahr: 80% der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar), maximal 8.000 Euro
Eine Kombination des Zuschusses der "Energieberatung Mittelstand" mit anderen öffentlichen Zuwendungen ist nicht möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.