Sie wollen Ihre unmittelbar aneinandergrenzenden Flurstücke zusammenlegen, dann können Sie hier die Verschmelzung beantragen.
Örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bildende Flurstücke können zu einem neuen Flurstück verschmolzen werden, wenn sie im Grundbuch unter einer laufenden Nummer geführt werden und nicht unterschiedlich belastet sind.
Die Verschmelzung dient dazu, unübersichtliche Flurstückssituationen zu bereinigen und nicht mehr benötigte Flurstücksgrenzen zu löschen. Anträge auf Verschmelzung von Flurstücken können beim örtlich zuständigen Katasteramt des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen ( LGLN ) oder bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen bzw. Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ( ÖbVI ) gestellt werden.
Das örtlich zuständige Katasteramt des LGLN erstellt einen Fortführungsnachweis, in dem die Veränderung im Liegenschaftskataster (z. B. Lage, Größe und Beschreibung der Flurstücke) dokumentiert werden. Dieser wird dem Grundbuchamt zur Eintragung der Verschmelzung automatisiert übermittelt.